Kleingartenverein Plön e.V.
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Infos/Veranstaltungen "Vielfalt im Kleingarten"

Wir möchten hiermit über Onlinekurse und eine Interessante Infoseite für unsere Kleingärtner informieren.

Wichtig sei dabei zu erwähnen des dieses alternativen zur "klassischen" Bewirtschaftung sind und anreize bietet biologisch und naturnah zu agieren. Wichtig dabei ist immer eine Grundordnung und Pflege zu erhalten. Wachsen lassen ist nicht "natürlich". Pflege gehört dazu. Lasst euch gerne Inspierieren und Informiert euch gerne. Wir wünschen Viel Spass.

Allgemeine Infos zum Kleingartenwesen

Wie jedes Jahr finden in der Mitte des Jahres die Anlagenbegehungen statt. Dieses dient der Sicherstellung der Einhaltung der "Regeln", welche so einer Nutzung eines Kleingartens einhergeht. In der perfekten Welt, würde man nun nix dazu schreiben. Doch bedauerlicherweise gibt es immer mal ein paar ausreißer. Bewusst oder Unbewusst.

Ansich ist es immer schön zu sehen, welche Indivuduellen Lösungen zur Bepflanzung genutzt werden, wie Gärten gestaltet sind und es gibt eine Möglichkeit zum kurzen Austausch. Aus diesem Grunde, sollten auch unsere Gärten für jedermann einsehbar sein. Man soll gerne zeigen, was man für Ideen hat und andere Inspirieren.

Hier möchten wir gerne mal nicht auf die Heckenhöhe eingehen, was man überall immer scherzhaft mit dem Kleingarten verbindet, sondern auf eine sehr wichtige Sache. Das Thema um was es geht ist:

 

Kleingärtnerische Nutzung

 

Die kleingärtnerische Nutzung ist hinsichtlich der Ausstattung und Größe in der Rechtssprechung, Zwischenpachtvertrag und Pachtvertrag geregelt. Das ist die Grundlage für den niedrigen Pachtpreis.

Grob erklärt sind 1/3 der Gartenfläche kleingärtnerisch zu nutzen. Diese setzt sich aus Obstbäumen, Beerensträuchern und Gemüsebeetfläche zusammen.10% der Gartenfläche, abzüglich der Laubenfläche, ist Gemüsebeetfläche. Hier sollte eine Vielfalt aus z.B. Kohl, Salat, Kartoffel u.a. angebaut werden. Das weitere 1/3 ist als Sonderfläche für Gewächshaus, Teich, Strächer zu nutzen.

Der Rest des Gartens dient der Erhohlung. Ein Paar Regelungen müssen sein um den Pachtpreis zu rechtfertigen und die vorgegebenen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.

Jede Missachtung gefährdet den Status der Kleingarten Anlage!

 

Was bedeutet denn nun ausreichende kleingärtnerische Nutzung ?

Sie haben doch zwei Obstbäume, zwei Beerensträucher, einige Kräuter und am Gartenhaus noch vier Tomatenpflanzen und sogar ein paar Salatpflanzen. Das ist doch schon ein Anfang …

Aber Hand aufs Herz, sind Sie wirklich der Meinung, dass dies im Verhältnis zur Gartengröße ausreicht, um dem Bundeskleingartengesetz Genüge zu tun?

Zuerst ist die Frage zu klären:

 

Wie bekomme ich heraus, wie groß die Fläche meines Gartens für die kleingärterische Nutzung sein muss ?

 

Berechnen Sie 50 % der gasamten Fläche Ihrer Parzelle (m² laut Pachtvertrag) minus der Grundfläche (m²) Ihrer Laube.

Von der verbleibenden Fläche ziehen Sie weiterhin die erlaubten 6 % Versiegelung des Gartens ab.
Das ergibt Ihre gesamte Fläche für die kleingärtnerische Nutzung nach dem
Bundeskleingartengesetz .

 

Also ein Beispiel:

Gartengröße insgesamt 300 m²

– Laube 24 m²

– 6 % Versiegelung (18 m²)

ergibt 258 m²

 

Die Haupfläche davon für die kleingärterische Nutzung muss mehr als 50 % (ca. 130 m²) betragen.

Die Beetfläche (Schwarze Erde) muss mindestens 10 %, ca. 30 m² von der Parzellengröße (300 m²) umfassen.
Davon flächenmaßig überwiegend (min. 50 % ) Gemüsebeete.

Einjähriges Gemüse / Feldfrüchte, Kräuter, Erdbeeren (als mehrjährige Pflanzen) und (max. 50 %) Blumenbeete. Sommerblumen, Schnittblumen (Hochbeete als Sonderform).

 

Bäume / Sträucher insgesamt mindestens ca. 70 m²

Obst, Beeren z.B. Stachel- und Himbeere, Rankengewächse, z.B. Brombeeren und Kiwi.

Restfläche ca. 30 m²

Gewächshaus (max. 10 m²)
Frühbeet, Kompostanlage usw. …

 

Sie sind schon seit Jahrzehnten Kleingärter ?

Dann wissen Sie sicher auch noch, wie viele angefangen haben. Da war es keine Frage Gemüse oder Obst anzupflanzen, sondern ein schönes Muss.

Die eigene Ernte im Schrebergarten half über die schlechte Zeit. Es gab wenig zu essen und kaum Gemüse und Obst zu kaufen. Mit den Jahren wandelte sich das, heute gibt es alles preiswert im Geschäft.

Jetzt aber ist es an der Zeit, sich zurück au besinnen und die Prioritäten wieder anders zu setzen.

Weg vom „Wochenendgrundstück“ und wieder hin zum Kleingarten.

Wir sind Kleingärtner und das sollten wir auch immer im Auge behalten. Die geringe Pacht zahlen wir nur, weil der Gesetzgeber und der Eigentümer der Koloniefläche davon ausgehen, dass das Pachtland nach dem Bundeskleingartengesetz bewirtschaftet wird.

Nach Gesetzen leben und Regeln befolgen macht auch nicht vor dem Kleingärtner halt!

Cannabisgesetz Änderung zum 01.04.2024

 

Zum 01.04.2024 tritt nach heutiger Abstimmung das neue Cannabisgesetz inkraft. Wichtig dabei ist der korrekte Umgang mit den Regularien. Sprich auch die offene Frage: Darf ich nun auch im Kleingarten was anbauen? Diese Frage kann man mit "Nein" beantworten. Genauere Infos erhaltet Ihr in der Hinterlegten .pdf vom Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.

Info Cannabisanbau im Kleingarten
RS 06 2024_Cannabisgesetz-CanG.pdf
PDF-Dokument [226.2 KB]

Kleingartenverein Plön e.V.

Tobias Knoop

Wird aktualisiert

24306 Plön


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Telefon: 0160 / 2260100


E-Mail: info@kleingartenverein-plön.de

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